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1.Sept. 2008: Der Einbürgerungstest ist jetzt PflichtVor der Einbürgerung steht ab sofort der Einbürgerungstest. Alle einbürgerungswilligen Ausländer müssen ab September 2008 Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung sowie des Rechtssystems der Bundesrepublik nachweisen. 300 bundesweit
einheitliche Fragen sowie 10 spezielle Länderfragen stehen zur Auswahl, 33 Fragen müssen beantwortet werden,
mindestens 17 davon richtig. Vorgegeben sind jeweils 4 Antwortmöglichkeiten. |
Hier finden Sie alle Antworten des bundesweit gültigen Einbürgerungstest, alle 300 Bundesfragen unter "Bund" sowie die Antworten auf die Länderfragen bzw. Landesfragen der 16 Bundesländer unter "Länder". Alle 16 Bundesländer sind hier gelistet, angefangen von Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen (NRW), Rheinland Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen Anhalt, über Schleswig Holstein bis zu Thüringen.
Wichtig zum Verständnis des Einbürgerungstest sind die jeweiligen Landesverfassungen, die Gemeindeordnungen sowie natürlich das Grundgesetz (GG).
Auf der entsprechenden Landesseite stehen die entsprechenden Links zum weiteren Selbststudium.
Darüber hinaus habe ich eine Liste hilfreicher und unterhaltsamer Links rund um den Einbürgerungstest zusammengestellt, neu z.B. eine Anfrage an die Bundesregierung bzgl. einiger Fehler bzw. Unklarheiten - klicken Sie sich durch und erfahren Sie mehr ... zum Beispiel viele Informationen über die ersten Anlaufstellen (Prüfstellen genannt) usw...
Letzlich gibt es die Bereiche Gästebuch und Chat Einbürgerungstest - letzterer bei Bedarf: Tragen Sie sich gerne in das Gästebuch ein, haben Sie Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder gar Fehler im Einbürgerungstest gefunden, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir und den anderen Nutzern auf - auch Ihre Meinung zählt!